Weihnachtsferien
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Büros der Bistumsregion vom Montag, 23. Dezember 2024 bis einschliesslich Sonntag, 5. Januar 2025 geschlossen sind.
Veröffentlicht am18 Oktober 2024
Mit einem Brief aus dem Vatikan vom 4. Oktober 2024 hat Bischof Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, gewisse Antworten auf die Voruntersuchung erhalten, die gegen mehrere Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz und andere Prälaten durchgeführt wurde.
Daraus geht hervor, dass Bischof Morerod, abgesehen von Fehlern kanonischer Form, keine strafbaren Handlungen, Vertuschungen, Nachlässigkeiten oder Fehler begangen hat, welche die Eröffnung eines Strafverfahrens erfordern würden. Dies bestätigte auch die Freiburger Staatsanwaltschaft im Dezember 2023. Bischof Morerod wird jedoch aufgefordert, seinem Generalvikar gegenüber „eine Rüge zu formulieren“.
Was der Brief über Bischof Charles Morerod aussagt…
… Sie haben nichts verheimlicht
Kardinal Robert Francis Prevost, Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, schreibt in seinem Brief an Bischof Charles Morerod, dass die sorgfältige Prüfung des Berichts „keine wesentlichen Versäumnisse Ihrer Exzellenz bei der Behandlung der gemeldeten Fälle oder eine Vertuschung oder Böswilligkeit in den Handlungen Ihrer Exzellenz ergeben hat.“
… Sie haben Formfehler begangen
Kardinal Prevost wirft Bischof Morerod jedoch vor, „die kanonischen Verfahren nicht immer eingehalten“ zu haben. Bischof Morerod steht dazu: Er hat nicht automatisch eine kanonische Untersuchung eingeleitet, da er der staatlichen Justiz den Vorrang einräumte, insbesondere aufgrund von Beschwerden von Opfern bezüglich eben genau den internen Verfahren.
… Sie sind naiv
Kardinal Prevost hält es auch für bedauerlich, „dass es keine vorherige Überprüfung der Eignung bestimmter Kandidaten für kirchliche Ämter auf der Grundlage objektiver und vorher festgelegter Kriterien gibt“. Solche Vorwürfe wurden gegenüber Bischof Morerod bereits von Priestern und anderen Mitarbeitenden erhoben und bestärken nur die gegenwärtige Unterscheidungsarbeit. Bischof Morerod betont jedoch erneut, dass es illegal wäre, Fragen zu stellen, die sich auf das forum internum beziehen, und dass er, wenn er einen Priester anstellt, die Konsequenzen seines Vertrauens in die Treue zu dessen Verpflichtungen trägt.
… Sie stehen den Opfern nahe
Schliesslich spricht der Kardinal dem Bischof sein Vertrauen aus und erinnert daran, dass dieser „eine erhöhte Wachsamkeit bei der Behandlung von Missbrauchsfällen an den Tag gelegt und (…) eine aufmerksame Nähe und grosse Unterstützung für die Opfer gezeigt hat.“
Was der Brief über Generalvikar Bernard Sonney aussagt…
Am 26. September 2023 hatte Generalvikar Bernard Sonney, nach einer Meldung über ihn beschlossen, sich zurückzuziehen, um die Voruntersuchung nicht zu beeinträchtigen. Da die Ermittlungen heute abgeschlossen sind, ist Kardinal Prevost der Ansicht, dass die Äusserungen, die Pfarrer Sonney vor mehreren Jahrzehnten vor einem volljährigen Mann gemacht haben soll, „unangemessen und unangebracht waren“. Auch wenn diese Handlungen nicht strafrechtlicher Natur und nur Gegenstand einer Rüge sind, hat sich Generalvikar Bernard Sonney dazu entschlossen, beim Vatikan Einspruch einzulegen, da er nicht weiss, auf welche Handlungen sich die Rüge bezieht. Die Entscheidung, ob Bernard Sonney als Generalvikar zurückkehren wird oder nicht, wird getroffen, sobald die Ergebnisse des Einspruchs vorliegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält sich Bernard Sonney also von seinem Amt als Generalvikar zurück, kann aber als Priester tätig sein, da ihm das Amt nicht untersagt ist.
Zur Erinnerung
Im Juni 2023 führten Bischof Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, und zwei weitere juristische Fachleute eine Voruntersuchung durch, um verschiedene Anschuldigungen zu untersuchen, die Pfarrer Nicolas Betticher unter anderen gegen einige Schweizer Bischöfe erhoben hatte. Im Januar 2024 übergab Bischof Bonnemain diesen Bericht dem Vatikan. Als Reaktion auf diesen Bericht schrieb das Dikasterium für die Bischöfe einen persönlichen Brief an einige der betroffenen Bischöfe, der im Oktober 2024 per Post einging.
Freiburg, den 18. Oktober 2024
Kommunikationsstelle der Diözese
Lesen Sie auch: