Organe der Versammlung
Die Versammlung hat sich mit verschiedenen Organen ausgestatt, um ihre Aufgaben gut wahrnehmen zu können:
Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten der Versammlung, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten.
Präsidium der Versammlung der kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Boulevard de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Bernhard Urs Altermatt (Präsident)
- Canevascini Matthieu (ersten Vizepräsident)
- Bernard Geinoz (zweiten Vizepräsident)
Das Präsidium hat folgende Aufgaben:
- es setzt die Tagesordnung und den Ort der Sitzungen der Versammlung in Absprache mit dem Präsidenten des Exekutivrates fest;
- es setzt Spezialkommissionen ein und ernennt deren Präsidenten und die anderen Mitglieder;
- es sorgt für die Ausführung der Versammlungsbeschlüsse;
- es regelt die administrativen Angelegenheiten der Versammlung;
- es ist für die Erledigung der Arbeit der Kommissionen besorgt;
- es führt alle Aufgaben aus, die nicht einem anderen Organ der Versammlung übertragen wurden.
Stimmenzählern
Weiter verfügt die Versammlung über vier Stimmenzählern und vier Ersatzstimmenzähler.
Personen
- Mireille Yerly-Gassmann (Stimmenzählerin)
- Cécile Thiémard (Stimmenzählerin)
- Josef Fasel (Stimmenzähler)
- Gérard Toffel (Stimmenzähler)
- Hermann Hayoz (Ersatzstimmenzähler)
- Eric Crausaz (Ersatzstimmenzähler)
- Laurent Zenoni (Ersatzstimmenzähler)
- Evode Bigirimana (Ersatzstimmenzähler)
Die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus neun Mitgliedern, wovon ein Präsident oder eine Präsidentin.
Geschäftsprüfungskommission kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Boulevard de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Jaquet Jean-Pierre (Präsident)
- Maurice Seydoux (Mitglied)
- Arnold Schöpfer (Mitglied)
- Hans Jakob Rahm (Mitglied)
- Jan Bartelsen (Mitglied)
- Eric Broccard (Mitglied)
- Nadia Ruffieux (Mitglied)
- Claudine Castella (Mitglied)
- François Déforel (Mitglied)
Die Geschäftsprüfungskommission hat folgende Befugnisse:
- sie prüft den Voranschlag der kantonalen kirchlichen Körperschaft (nachstehend: kantonale Körperschaft);
- sie prüft die Jahresrechnung der kantonalen Körperschaft;
- sie kontrolliert die Geschäftsführung des Exekutivrates
sie prüft den Geschäftsbericht des Exekutivrates; - sie prüft die Ausgaben in den in einem Reglement vorgesehenen Fällen sowie alle Anleihensbegehren;
- sie prüft die Liegenschaftsgeschäfte;
- sie unterbreitet der Versammlung Bericht und Antrag in allen genannten Angelegenheiten;
- sie nimmt Stellung zu jedem Antrag des Exekutivrates oder einer Kommission, der die Finanzen der kantonalen Körperschaft um mehr als das Doppelte des Betrages belastet, über den der Exekutivrat in eigener Kompetenz verfügen kann;
- sie kann über jeden Reglements- oder Vereinbarungentwurf, der eine finanzielle Belastung der kantonalen Körperschaft oder der Pfarreien mit sich bringt, konsultiert werden.
Die Kommission für Rechtsfragen
Die Kommission für Rechtsfragen setzt sich aus sieben Mitglieder, wovon ein Präsident oder Präsidentin, zusammen.
Kommission für Rechtsfragen kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Bd de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Mario Amacker (Präsident)
- Joachim Tedie (Mitglied)
- Yvonne Jungo (Mitglied)
- René Jaquet (Mitglied)
- Christian Bérard (Mitglied)
- Matthieu Canevascini (Mitglied)
- Alexis Morard (Mitglied)
Die Kommission für Rechtsfragen hat folgende Befugnisse:
- sie prüft die Richtigkeit der Wahl oder Bezeichnung von Delegierten, die infolge einer Vakanz gewählten oder bezeichnet wurden;
- sie prüft den Jahresbericht der Justizkommission;
- sie prüft die an die Versammlung gerichteten Petitionen.
Das Sekretariat der Versammlung
Das Sekretariat der Versammlung besteht aus der Sekretärin der Versammlung, Nathalie Lehmann, und den designierten Mitarbeitern der Verwaltung der kantonalen Körperschaft.
Zu den Sitzungen der Versammlung eingeladene Personen
Verschiedene Institutionen oder Beobachter werden an die Versammlung eingeladen:
- der Exekutivrat der kantonalen kirchlichen Körperschaft, dessen Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen;
- der Diözesanbischof, die Bischofsvikare des Kantons und andere Vertreter des Bischofs, die das Recht haben Anträge zu stellen;
- die Vertreter der anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, die vom Kanton anerkannt sind, nehmen als Beobachter teil. Mit der Erlaubnis des Präsidenten der Versammlung können sie sich zu den Tagesordnungspunkten äussern.
Das Präsidium der Versammlung kann weitere Beobachter einladen.