Die Versammlung
Die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg ist die gesetzgebende Gewalt und übt im Wesentlichen die gesetzgeberischen und budgetären Aufgaben (Art. 58 Statut) aus, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums in gesetzgeberischen und finanziellen Belangen (Art. 59 Statut). Die Abläufe der Versammlung sind im Geschäftsreglement vom 19. Juni 1999 der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg definiert.
Zusammensetzung der Versammlung
Die Versammlung besteht aus 60 Mitgliedern, die sich wie folgt verteilen:
- 40 Mitglieder, welche die Pfarreien vertreten und in den Wahlkreisen gewählt werden;
- 8 Priester, Diakone oder Laienseelsorger, die von ihresgleichen gewählt werden;
- 2 Vertreter der Ordensgemeinschaften, die von den im Kanton wohnhaften Ordensangehörigen gewählt werden;
- 3 Vertreter der von der Diözesanbehörde anerkannten Bewegungen, die von den Organen dieser Bewegungen gewählt werden;
- 7 vom Bischof bezeichnete Delegierte.
Für die Amtsperiode 2023-2028 setzt sich die Versammlung der Körperschaft wie folgt zusammen:
(Stand 01.01.2024)
Pfarreivertreter (mit Wahlkreis)
Valentine Murith, 1700 Fribourg (c01)
Daniel Ruffieux, 1700 Fribourg (c01)
Joachim Tedie, 1700 Fribourg (c02)
Rachel Meyer-Bovet, 1700 Fribourg (c02)
Poste vacant (c02)
Gaby Rotzetter, 1763 Granges-Paccot (c02)
Bruno Häller, 1723 Marly (c04)
Jean-Marie Brügger, 1724 Le Mouret (c04)
Sarah Corpataux (c05)
Maurice Seydoux, 1730 Ecuvillens (c05)
Jean-Marc Schorderet, 1740 Neyruz (c06)
François Roubaty, 1753 Matran (c06)
Daniel Werro, 1783 Pensier (c07)
Gabriel Simonet, 1782 Belfaux (c08)
Jean-Pierre Jaquet, 1772 Grolley (c08)
Bernard Corpataux, 1775 Grandsivaz (c09)
Olivier Dousse, 1774 Cousset (c09)
Nathalie Dupré, 1527 Villeneuve (c10)
Carlo Bonferroni, 1475 Montbrelloz (c11)
Marie-Claude Fontaine, 1485 Nuvilly (c11)
Serge Gambaudo, 1694 Chavannes-sous-Orsonnens (c12)
Eric Crausaz, 1690 Lussy (c12)
Gérard Toffel, 1677 Prez-vers-Siviriez (c12)
Christian Bérard, 1675 Vauderens (c13)
Raphaël Monney, 1609 Fiaugères (c14)
Nadia Ruffieux, 1617 Remaufens (c14)
Eric Broccard, 1633 Marsens (c15)
Bernard Geinoz, 1649 Pont-la-Ville (c15)
René Jaquet, 1635 La Tour-de-Trême (c15)
Elisabeth Michaud-Wicht, 1630 Bulle (c15)
Jean-Paul Cattin, 1646 Echarlens (c15)
François Déforel, 1628 Vuadens (c15)
Laurent Zenoni, 1666 Grandvillard (c17)
Claudine Castella, 1663 Epagny (c17)
Hans Jakob Rahm, 1700 Fribourg (c18)
Yvonne Jungo, 3178 Bösingen (c19)
Mario Amacker, 3185 Schmitten (c20)
Arnold Schöpfer, 1713 St. Antoni (c21)
Josef Fasel, 1736 St. Silvester (c22)
Hermann Hayoz, 1716 Oberschrot (c22)
Bernadette Wohlhauser, 3212 Gurmels (c23)
Vertreter der Priester, Diakone und Laienseelsorgerinnen und -seelsorger
Verónica Sàez Havran, 1700 Fribourg (AP)
Jan Bartelsen, 1718 Rechthalten (AP)
Bettina Gruber Haberditz, 1763 Granges-Paccot (AP)
Jean-Jacques Agbo, 1564 Domdidier (AP)
Eliane Quartenoud, 1733 Treyvaux (AP)
Evode Bigirimana, 1736 St. Silvester (AP)
Geneviève Kaninda (AP)
Mireille Yerly-Gassmann, 1756 Onnens (AP)
Vertreter der Ordensgemeinschaften
Béatrice Meichtry, 1700 Fribourg (REL)
Daniel Brocca, 1700 Fribourg (REL)
Vertreter der von den Bistumsbehörden anerkannten Bewegungen
Gabrielle Luchinger, 1630 Bulle (MVT)
David Reichmuth (MVT)
Michel Ramuz, 1762 Givisiez (MVT)
Durch den Bischof bezeichnete Delegierte
Matthieu Canevascini, 1700 Fribourg (EV)
Bernhard Urs Altermatt, 1700 Fribourg (EV)
Melchior Etlin, 1723 Marly (EV)
Alexis Morard, 1700 Fribourg (EV)
Michel Suchet, 1782 Belfaux (EV)
Stéphanie Bernasconi, 1730 Ecuvillens (EV)
Cécile Thiémard, 1700 Fribourg (EV)
Organe der Versammlung
Die Versammlung hat sich mit verschiedenen Organen ausgestatt, um ihre Aufgaben gut wahrnehmen zu können:
Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten der Versammlung, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten.
Präsidium der Versammlung der kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Boulevard de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Bernhard Urs Altermatt (Präsident)
- Canevascini Matthieu (ersten Vizepräsident)
- Bernard Geinoz (zweiten Vizepräsident)
Das Präsidium hat folgende Aufgaben:
- es setzt die Tagesordnung und den Ort der Sitzungen der Versammlung in Absprache mit dem Präsidenten des Exekutivrates fest;
- es setzt Spezialkommissionen ein und ernennt deren Präsidenten und die anderen Mitglieder;
- es sorgt für die Ausführung der Versammlungsbeschlüsse;
- es regelt die administrativen Angelegenheiten der Versammlung;
- es ist für die Erledigung der Arbeit der Kommissionen besorgt;
- es führt alle Aufgaben aus, die nicht einem anderen Organ der Versammlung übertragen wurden.
Stimmenzählern
Weiter verfügt die Versammlung über vier Stimmenzählern und vier Ersatzstimmenzähler.
Personen
- Mireille Yerly-Gassmann (Stimmenzählerin)
- Cécile Thiémard (Stimmenzählerin)
- Josef Fasel (Stimmenzähler)
- Gérard Toffel (Stimmenzähler)
- Hermann Hayoz (Ersatzstimmenzähler)
- Eric Crausaz (Ersatzstimmenzähler)
- Laurent Zenoni (Ersatzstimmenzähler)
- Evode Bigirimana (Ersatzstimmenzähler)
Die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus neun Mitgliedern, wovon ein Präsident oder eine Präsidentin.
Geschäftsprüfungskommission kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Boulevard de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Jaquet Jean-Pierre (Präsident)
- Maurice Seydoux (Mitglied)
- Arnold Schöpfer (Mitglied)
- Hans Jakob Rahm (Mitglied)
- Jan Bartelsen (Mitglied)
- Eric Broccard (Mitglied)
- Nadia Ruffieux (Mitglied)
- Claudine Castella (Mitglied)
- François Déforel (Mitglied)
Die Geschäftsprüfungskommission hat folgende Befugnisse:
- sie prüft den Voranschlag der kantonalen kirchlichen Körperschaft (nachstehend: kantonale Körperschaft);
- sie prüft die Jahresrechnung der kantonalen Körperschaft;
- sie kontrolliert die Geschäftsführung des Exekutivrates
sie prüft den Geschäftsbericht des Exekutivrates; - sie prüft die Ausgaben in den in einem Reglement vorgesehenen Fällen sowie alle Anleihensbegehren;
- sie prüft die Liegenschaftsgeschäfte;
- sie unterbreitet der Versammlung Bericht und Antrag in allen genannten Angelegenheiten;
- sie nimmt Stellung zu jedem Antrag des Exekutivrates oder einer Kommission, der die Finanzen der kantonalen Körperschaft um mehr als das Doppelte des Betrages belastet, über den der Exekutivrat in eigener Kompetenz verfügen kann;
- sie kann über jeden Reglements- oder Vereinbarungentwurf, der eine finanzielle Belastung der kantonalen Körperschaft oder der Pfarreien mit sich bringt, konsultiert werden.
Die Kommission für Rechtsfragen
Die Kommission für Rechtsfragen setzt sich aus sieben Mitglieder, wovon ein Präsident oder Präsidentin, zusammen.
Kommission für Rechtsfragen kkK
Corporation cantonale / kantonale Körperschaft
Bd de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 00
Personen
- Mario Amacker (Präsident)
- Joachim Tedie (Mitglied)
- Yvonne Jungo (Mitglied)
- René Jaquet (Mitglied)
- Christian Bérard (Mitglied)
- Matthieu Canevascini (Mitglied)
- Alexis Morard (Mitglied)
Die Kommission für Rechtsfragen hat folgende Befugnisse:
- sie prüft die Richtigkeit der Wahl oder Bezeichnung von Delegierten, die infolge einer Vakanz gewählten oder bezeichnet wurden;
- sie prüft den Jahresbericht der Justizkommission;
- sie prüft die an die Versammlung gerichteten Petitionen.
Das Sekretariat der Versammlung
Das Sekretariat der Versammlung besteht aus der Sekretärin der Versammlung, Patricia Panchaud, und den designierten Mitarbeitern der Verwaltung der kantonalen Körperschaft.
Zu den Sitzungen der Versammlung eingeladene Personen
Verschiedene Institutionen oder Beobachter werden an die Versammlung eingeladen:
- der Exekutivrat der kantonalen kirchlichen Körperschaft, dessen Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen;
- der Diözesanbischof, die Bischofsvikare des Kantons und andere Vertreter des Bischofs, die das Recht haben Anträge zu stellen;
- die Vertreter der anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, die vom Kanton anerkannt sind, nehmen als Beobachter teil. Mit der Erlaubnis des Präsidenten der Versammlung können sie sich zu den Tagesordnungspunkten äussern.
Das Präsidium der Versammlung kann weitere Beobachter einladen.
Die Befugnisse der Versammlung
- ie nimmt die Revision des Statuts nach den dafür geltenden Bestimmungen vor
- sie erlässt, in Form von allgemeinverbindlichen Reglementen, die Ausführungsbestimmungen zum Statut
- sie genehmigt die Vereinbarungen, an denen die kantonale Körperschaft beteiligt ist
- sie nimmt die Wahlen und die Ernennungen vor, die das Statut, ein Reglement oder eine Vereinbarung in ihre Zuständigkeit legt
- sie setzt eine Geschäftsprüfungskommission ein und ernennt deren Mitglieder
- sie kann weitere Kommissionen sowie Arbeitsgruppen einsetzen
- sie beschliesst den Voranschlag und genehmigt die Jahresrechnung
sie genehmigt die Geschäftsberichte des Exekutivrates und der Justizkommission - sie beschliesst die Ausgaben in den in einem Reglement vorgesehen Fällen und bewilligt die Anleihen
- sie entscheidet über Liegenschaftsgeschäfte, unter Vorbehalt von Artikel 62 Absatz 2
- sie übt die weiteren Befugnisse aus, die ihr durch das Statut oder die Reglemente übertragen werden
Sitzungen der Versammlung und der Kasse
Die Versammlung der kantonalen Körperschaft tagt normalerweise viermal im Jahr. Die Versammlung der Besoldungskasse tagt zweimal im Jahr am Rande der Sitzung der Versammlung.
Nächste Sitzung
94. Sitzung der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg – 9. Dezember 2023
- Eröffnung der Sitzung – Gebet
- Mitteilungen des Präsidenten
- Genehmigung des Protokolls der 94. Sitzung vom 30. September 2023
- Genehmigung des Protokolls der 46. Sitzung der KBP vom 17. Juni 2023
- Festsetzung der Entschädigungen der Mitglieder der Versammlung für 2024
- Beschluss über die Ausgabenbremse
- Beschluss über die Abtretung der Quellensteuer
- Voranschlag 2024 der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg
- Budget für Investitionen 2024
- Antrag auf Änderung des Reglements über die Pfarreien, PR Art. 72, Abs. 3 (Gegenentwurf des Exekutivrates zur Motion Jaquet/Wicht)
- Das Wort unseres Bischofs
- Verschiedenes
Geplante Sitzungen
Für 2023: 9. Dezember, 16. Dezember (Konstituierende Sitzung)
Für 2024 (provisorisch): 9. März, 15. Juni, 5. Oktober, 14. Dezember
Sitzungen der Amtszeit 2018-2023
Amtszeit
- Sitzung vom 11. Dezember 2018: Budgets 2019
- Sitzung vom 9. Juni 2018: Jahresrechnungen 2017
- Sitzung vom 24. Februar 2018: Reglement zur Änderung des Geschäftsreglements der Versammlung (Motion Walter Buchs), Reglement zur Änderung des Pfarreiregisterreglements
- Sitzung vom 9. Dezember 2017: Budgets 2018
- Sitzung vom 21. September 2017: Reglement zur Änderung des Reglements über die Pfarreien und des Reglements über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (2. Lesung)
- Sitzung vom 31. August 2017: Dekret über die Teilrevision des Kirchenstatuts (Anzahl der Delegierten der Versammlung) (2. Lesung), Reglement zur Änderung des Reglements über die Pfarreien und des Reglements über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (2. Lesung)
- Sitzung vom 28. Juni 2017: Dekret über die Teilrevision des Kirchenstatuts (Anzahl der Delegierten der Versammlung) (1. Lesung), Reglement zur Änderung des Reglements über die Pfarreien und des Reglements über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (1. Lesung)
- Sitzung vom 10. Juni 2017: Jahresrechnungen 2016, Entwurf Abschaffung des Büros, Motionen Buchs (Ausgabenbremse) und Haymoz (Finanzreglement)
- Sitzung vom 10. Dezember 2016: Budgets 2017, Kommission Reglementsänderungen, Motion Buchs (Auflösung des Büros der Versammlung)
- Sitzung vom 1. Oktober 2016: Kommission Registerreglement, Motion Hennebicque (Zusammensetzung der Versammlung), Motion Tschümperlin (Finanzielle Beiträge im Falle von Diensten, die von aus der Kirche ausgetretenen Personen verlangt werden)
- Sitzung vom 23. April 2016: Jahresrechnungen 2015
- Sitzung vom 12. Dezember 2015: Budgets 2016, 2. Lesung Versammlungsreglement, Fusionenreglement
- Sitzung vom 3. Oktober 2015: Änderung des Versammlungsreglements, Motion Hennebicque (Vertretung der Ordensgemeinschaften in der Versammlung)
- Die Sitzung vom 2. Mai 2015 genehmigte die Jahresrechnungen 2014 der kkK und der KBP, nahm die Berichte zu den Postulaten Rauber (Stille Wahlen in der Versammlung, Abfassung und Zustellung des Protokolls) an und genehmigte die Entscheidungsbefugnis des Exekutivrates.
- Die Sitzung vom 13. Dezember 2014 genehmigte den Voranschlag 2015 und behandelte die schweizerische Mitfinanzierung und die RKZ.
- In der Sitzung vom 4. Oktober 2014 stellte der Exekutivrat das Programm für die Amtszeit 2013-2018 vor. Bischof Charles Morerod wandte sich an die Versammlung.
- In der Sitzung vom 14. Juni 2014 wurden die Jahresrechnungen der KBP und der kkK genehmigt.
- In der Sitzung vom 10. März 2014 besetzte die Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger ihre Ämter neu.
- In der Sitzung vom 1. Februar 2014 sprach der Exekutivrat den Wunsch aus, den Kontakt zu den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten zu verbessern. Die kirchliche Versammlung hat ihre Organe vervollständigt.
- In der Sitzungen vom 14. Dezember 2013 wurde das Büro der Versammlung und der Exekutivrat für die Amtszeit 2013-2018 gewählt.
- Die Sitzung am 7. Dezember 2013 hat die Voranschläge der KBP und der kkK verabschiedet, sich über das Vade-mecum der SBK informieren lassen und die neue Vereinbarung über die Aufsicht der Pfarr- und Kaplaneipfründen angenommen.
- Die Sitzung am 23. März 2013 hat die Jahresrechnungen der kkK und der KBP behandeln und die Volksabstimmung über die Teilrevision des Kirchenstatuts auf den 7. Juni 2013 festgesetzt.
- Die Sitzung am 15. Dezember 2012 hat die Voranschläge kkK und KBP für 2013 behandelt. Generalvikar Alain Chardonnens und Bistumsökonom Jean-Baptiste Henry de Diesbach haben die Finanzlage des Bistums erläutert.
- Die Sitzung am 16. Juni 2012 abgehalten: Abschluss der Behandlung der Projekte: Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften und Pfarreiregister.
- Die Sitzung am 12. Mai 2012 behandelte die Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften des Kantons Freiburg.
- Die Sitzung am 28. April 2012 beinhaltete den Besuch von Bischof Charles Morerod, die Jahresrechnungen kkK und KBP und die Eintretensdebatte Teilrevision Kirchenstatut.
- Die Sitzung am 10. Dezember 2011 behandelte die Voranschläge der Körperschaft und der Besoldungskasse.
- Die Sitzung am 9. April 2011 beschäftigte sich mit den Jahresrechnungen der Körperschaft und der Besoldungskasse.
- Die Sitzung am 27. November 2010 behandelte die Jahresrechnungen.
- Die Sitzung am 2. Oktober 2010 verabschiedete das Reglement über die Förderung der Pfarreifusionen und legte das weitere Vorgehen und die Finanzierung für die Teilrevision des Kirchenstatuts fest.
- Die Sitzung am 19. Juni 2010 verabschiedete das Reglement über die Veröffentlichung der Erlasse, wählte eine Kommission für das Reglement über die Fusionen und nahm die Erläuterungen zu den Pfarreiregistern, den möglichen finanziellen Beiträgen und zum Programm für die Amtszeit zu Kenntnis.
- Die Sitzung am 27. März 2010 behandelte die Jahresrechnungen von kkK und KBP.
- Die Sitzung am 28. November 2009 behandelte den Voranschlag von kkK und KBP.
- Versammlung am 3. Oktober 2009: Einstufungsmodalitäten der Laienseelsorger, Förderung von Pfarreifusionen, Teilrevision des Kirchenstatuts, Datenaustausch für die Pfarreiregister, 1. Lesung des Reglement über die Publikation der Erlasse.
- Die Sitzung am 6. Juni 2009 wurde abgesagt.
- Versammlung am 4. April 2009: Rechnung 2008 und Ergänzung der Wahlen in die Organe.
- (Versammlung der KBP am 4. Februar 2009: Wahlen in die Organe.)
- Versammlung am 24. Januar 2009: Georges Emery in den Exekutivrat gewählt, Büro und Geschäftsprüfungskommission ergänzt.
- Versammlung am 13. Dez. 2008: Konstituierung der neuen Versammlung.
- Versammlung am 22. Nov. 2008: Budget 2009 und Abschluss der Legislatur.
- Versammlung am 19. Nov. 2008: Projekt einer Teilrevision des Statuts mit einem gerechteren Finanzausgleich.
- Versammlung am 4. Oktober 2008: Postulat Fonds für Pfarreizusammenlegungen, Reglement Organisation des Exekutivrates und der Verwaltung.
- Versammlung am 6. September 2008: Unentgeltliche Rechtspflege und Projekt neuer Finanzausgleich.
- Versammlung am 7. Juni 2008: Podiumsgespräch zum Kirchenaustritt. Experten des staatlichen und des kirchlichen Rechtes diskutierten über die Folgen des Bundesgerichtsentscheids.
Dem Referendum unterstellte Rechtsakte
Gesetzgeberische Akte und die Budgetbeschlüsse der Versammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. 5000 Katholiken oder 15 Pfarreien können verlangen, dass ein Reglement oder eine Teilrevision einer Volksabstimmung unterzogen wird, oder können eine Statuts-Initiative lancieren. Das Budgetreferendum muss von 15 Pfarreien, die mindestens 10’000 Katholiken vertreten, verlangt werden. Der Exekutivrat kann die Pfarreiräte auch zu Gesetzesvorhaben konsultieren.
Reglement zur Änderung des Reglements über die Pfarreien
Die Versammlung vom 9. Dezember 2023 hat das Reglement zur Änderung des Reglements über die Pfarreien (Voranschlag) angenommen. Das Reglement über die Pfarreien (PR) untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 59 Absatz 1 des Statuts und den Bestimmungen des Reglements vom 25. Oktober 2003 über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte. Die Referendumsfrist läuft bis zum 10. April 2024.
Kommission RFin
Die Versammlung vom 30. September 2023 hat das Reglement über die Finanzierung der kirchlichen Ämter auf Pfarreiebene angenommen. Das Reglement über die Finanzierung der kirchlichen Ämter auf Pfarreiebene untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 59 Absatz 1 des Statuts und den Bestimmungen des Reglements vom 25. Oktober 2003 über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte. Die Referendumsfrist läuft bis zum 25. Januar 2024.
Reglementsreferendum
Die Versammlung hat das Datum für die finanzielle Unterstützung von Pfarreifusionen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Das Reglement zur Änderung des Reglements über die Förderung der Pfarreizusammenschlüsse wurde am 11. Juni 2022 angenommen. Die Frist für das Sammeln von Unterschriften für ein fakultatives Referendum erstreckt sich bis zum 6. Oktober 2022.
Kantonale kirchliche Vernehmlassungen
Vernehmlassung zur Vereinbarung über die Seelsorgestellen
Der Exekutivrat konsultiert die Pfarreiräte bezüglich der neuen Vereinbarung über die Seelsorgestellen und erwartet deren Antworten bis zum 30. April 2022.
Mit der Errichtung der « Bistumsregionen » durch unseren Bischof und der Ernennung einer Delegierten und einer Beauftragten verschwindet die rechtliche Stellung der Bischofsvikariate.
Gleichzeitig wünscht die Diözesanbehörde, dass die Kantonale Körperschaft anstellende Behörde für alle Seelsorgenden wird, sowohl in der kategorialen (Fachstellen) wie auch in der territorialen Seelsorge (Seelsorgeeinheiten), wie dies schon in den drei anderen Kantonen unseres Bistums der Fall ist. Eine Arbeitsgruppe wurde gebildet, um die Vereinbarung über die Seelsorgestellen aufzufrischen. Diese Gruppe setzte sich wie folgt zusammen:
- Pfr. Jean Glasson, ehemaliger Bischofsvikar
- Frau Marianne Pohl-Henzen, bischöfliche Delegierte der Bistumsregion Deutschfreiburg
- Frau Céline Ruffieux, Beauftragte des Bischofs für die französischsprachige Bistumsregion des Kantons
- Herr Patrick Mayor, Präsident des Exekutivrates
- Herr Gérald Telley, Mitglied des Exekutivrates, Finanzverantwortlicher
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wird den Pfarreiräten zur Vernehmlassung unterbreitet. Zu diesem Dokument haben unser Bischof und der Exekutivrat bereits positiv Stellung genommen. Nach dieser Vernehmlassung wird der Exekutivrat einen Bericht erstellen, den er der Versammlung zur endgültigen Annahme unterbreiten wird.
Vernehmlassung zu den Weisungen über die Pfarreiarchive
Der Exekutivrat bittet die Pfarreiräte, den Entwurf der Weisungen über die Pfarreiarchive zu prüfen. Sie sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Die allfälligen Bemerkungen der Pfarreiräte werden bis zum 31. Mai 2022 erwartet.
Referendum im katholischen Kirchenstatut
Art. 59 Referendum
1 Die allgemeinverbindlichen Reglemente werden einer kirchlichen Volksabstimmung unterstellt, sofern 5’000 stimmberechtigte Mitglieder oder fünfzehn Pfarreien es beantragen.
2 Der Voranschlag der kantonalen Körperschaft wird einer kirchlichen Volksabstimmung unterstellt, sofern fünfzehn Pfarreien, die zusammen mindestens 10’000 Pfarreimitglieder umfassen, es beantragen.
Art. 81 Revision
1 Das Statut kann ganz oder teilweise revidiert werden.
2 Das Revisionsverfahren wird eingeleitet:
a) wenn die Versammlung es beschliesst;
b) wenn 5’000 stimmberechtigte Mitglieder oder fünfzehn Pfarreien es mit einer Initiative verlangen.
Art. 82 Teilrevision – Referendum
5 Wird die Revision von der Versammlung beschlossen, werden die geänderten Bestimmungen auf Verlangen einer kirchlichen Volksabstimmung (fakultatives Referendum) unterbreitet. Das Begehren muss von 5’000 stimmberechtigten Mitgliedern oder fünfzehn Pfarreien gestellt werden.
Referendum im Reglement über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (KPRR)
Art. 92 Von der Versammlung beschlossene Revision des Statuts
1 Beschliesst die Versammlung die Totalrevision des Statuts, so wird der Grundsatz dieser Revision innert einem Jahr seit der Verabschiedung des Beschlusses über die Einleitung der Revision der Volksabstimmung unterstellt.
2 Beschliesst die Versammlung die Teilrevision des Statuts, so beträgt die Frist für das fakultative Referendum (Statutsreferendum) 90 Tage ab der Veröffentlichung der von der Versammlung beschlossenen Statutsrevision im Amtsblatt. Die Volksabstimmung findet innert 180 Tagen seit der Veröffentlichung der Feststellung des Zustandekommens des Referendumsbegehrens (Art. 110 Abs. 3) statt.
Art. 108 Unterschriftenzahl
1 Das Referendumsbegehren, das eine kirchliche Volksabstimmung über eine von der Versammlung beschlossene Teilrevision des Statuts oder ein allgemeinverbindliches Reglement verlangt, muss von 5000 stimmberechtigten Pfarreimitgliedern oder von fünfzehn Pfarreien unterstützt werden (Art. 59 Abs. 1 und Art. 82 Abs. 5 Statut).
2 Das Referendumsbegehren, das eine kirchliche Volksabstimmung über den Voranschlag der kantonalen Körperschaft verlangt, muss von fünfzehn Pfarreien unterstützt werden, die zusammen mindestens 10’000 Pfarreimitglieder umfassen (Art. 59 Abs. 2 Statut).
Art. 110 Einreichung des Referendumsbegehrens
1 Das Referendumsbegehren wird schriftlich formuliert und, spätestens 90 Tage ab der amtlichen Veröffentlichung der von der Versammlung beschlossenen Teilrevision des Statuts oder des allgemeinverbindlichen Reglements beziehungsweise 60 Tage ab der amtlichen Veröffentlichung des Voranschlages der kantonalen Körperschaft beim Exekutivrat eingereicht.