Das Pfarreisekretariat
Die Pfarreisekretärin führt das Protokoll des Pfarreirates und der Pfarreiversammlung und organisiert das Pfarreisekretariat und das Archiv. Das Sekretariat für die Seelsorge befindet sich nicht immer in der Pfarrei. Die Pfarreien einer Seelsorgeeinheit können sich zusammentun um ein Sekretariat der Seelsorgeeinheit zu finanzieren und zu unterhalten.
Jede Pfarrei hat einen Pfarreisekretär sowie einen Pfarreikassier oder einen Pfarreisekretär und -kassier, unter Beachtung von Artikel 31 (Unvereinbarkeiten).
- Protokollführung bei den Sitzungen des Pfarreirates und der Pfarreiver-sammlung
- Korrespondenz
- Organisation des Pfarreisekretariats und des Archivs
- Erfüllung der Aufgaben die ihm durch andere Reglemente und vom Pfarreirat übertragenen Aufgaben
Der Pfarreisekretär ist in der Regel Sekretär des Wahlbüros und organisiert die Wahl des Pfarreirates.
Das Pfarreisekretariat teilt jedes Jahr zwischen dem 15. und 31. März die Katholikenzahl am 31. Dezember des Vorjahres der kantonalen Körperschaft mit. Diese Mitteilung geschieht nun aus dem Mitgliederregister auf der Plattform CathPers der Pfarreiregister.