Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden der Bistumsregion Deutschfreiburg (VdhS)

Zielsetzung
  • Die Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden dient der Information, der Meinungsbildung, der Ideeninitiierung, dem Austausch, der Koordination, der Weiterbildung und der Entscheidungsfindung. Sie hat Netzwerk Funktion für alle in der Bistumsregion Deutschfreiburg tätigen hauptamtlichen Seelsorgenden und wirkt integrierend.
  • Sie fördert die Verbindung und Zusammenarbeit zwischen den Priestern und den Laienseelsorgenden.
  • Die Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden hat den breiten Einbezug aller in der Seelsorge tätigen Personen zum Ziel. Deshalb hat die Versammlung in wichtigen pastoralen und personellen Fragen Mitspracherecht und ist zu konsultieren.
  • Sie fördert die Weiterbildung, die Spiritualität und die Gemeinschaft der Seelsorgenden der Bistumsregion Deutschfreiburg.
Handlungsfeld

Die Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden behandelt Themen und Anliegen, welche die ganze Bistumsregion und alle Seelsorgeeinheiten/Pfarreien betreffen. Sofern die Bistumsregion betroffen ist, sind auch Themen und Anliegen des Bistums Gegenstand der Beratungen.

Zusammensetzung

Die Versammlung setzt sich aus allen Seelsorgenden der Bistumsregion Deutschfreiburg zusammen. Es sind dies:

  • Bistumsregionalleitung:bischöfliche/r Delegierte/r, stv. bischöfliche/r Delegierte/r, Mitarbeitende der Bistumsregionalleitung, Fachstellenleitende und Mitarbeitende der Fachstellen, Mitarbeitende im Kommunikationsdienst und Sekretariat.
  • Die Priester, die in der Bistumsregion Deutschfreiburg ein priesterliches Mandat ausüben.
  • Die in den Seelsorgeeinheiten tätigen Pastoralassistent/innen.
  • Die in den Seelsorgeeinheiten tätigen pastoralen Mitarbeitenden.
  • Weitere in der Seelsorge und für die Bistumsregion Deutschfreiburg tätige Personen können zur Versammlung eingeladen werden.
  • Nach Bedarf kann die Versammlung zwecks Behandlung spezieller Themen Spezialist/innen aus Fachgremien zur Beratung beiziehen oder Arbeitsgruppen bilden.

Mitarbeitende, deren Anstellung weniger als 50 Stellenprozent entspricht, sind nicht verpflichtet, an der Versammlung teilzunehmen.

Leitung

Die VdhS wird von einem Vorstand geleitet, bestehend aus der/dem bischöflichen Delegierten, der/dem stv. bischöflichen Delegierten und drei gewählten Mitgliedern der VdhS. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Amtsdauer

Die Amtsdauer der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.

Anzahl Sitzungen und Sitzungsrhythmus

Drei bis vier Versammlungen pro Jahr, wobei eine Versammlung, wenn möglich, in einer Seelsorgeeinheit/Pfarrei stattfindet. Eine Versammlung pro Jahr wird mit einer verpflichtenden Weiterbildung zu relevanten theologischen Fragen durchgeführt.

Aufgaben
  • Sie lanciert pastorale, die ganze Bistumsregion betreffende Projekte.
  • Sie nimmt zu wichtigen pastoralen Anliegen Stellung.
  • Sie äussert sich zu grundsätzlichen und strategischen, d.h. wichtigen und konzeptionellen sowie personellen Fragen.
  • Sie informiert über die ganze Bistumsregion betreffende Themen.
  • Sie formuliert Anliegen zuhanden des Bischofs.
  • Sie bringt Vorschläge und Anregungen zu den Weiterbildungen ein.
  • Sie erhebt zu bestimmten Themen das Meinungsbild und führt zu wichtigen pastoralen Fragen, welche die Bistumsregion betreffen (Neuerungen, Änderungen oder Streichungen bisheriger Praxis) ein konsultatives Votum durch. Ergebnisse, die mit einer Zweidrittelmehrheit getroffen werden, gelten als verbindlich, wobei die/der bischöfliche Delegierte ein Vetorecht mit Begründungspflicht hat. Über den Grad der Wichtigkeit entscheidet die Versammlung. Der Letztentscheid liegt in der Kompetenz des Diözesanbischofs.
Informationsfluss
  • Beim Vorstand können Themenvorschläge und Eingaben von allen Mitgliedern der VdhS gemacht und in Form eines Vorprotokolls eingereicht werden.
  • Die Traktandenliste der VdhS wird vom Vorstand vorbereitet und allen Mitgliedern im Voraus versendet.
  • Das Protokoll wird vom Sekretariat der Bistumsregionalleitung erstellt und allen Mitgliedern verschickt.
  • Evtl. Information im Mitteilungsblatt mittels kurzer Zusammenfassungen