Dürfen die Namen von entlassenen oder ausgeschiedenen Mitarbeitern der Pfarrei in einer Pressemitteilung, im Internet oder im Pfarrblatt genannt werden?

Nein. Entlassene oder ausgeschiedene Mitarbeiter dürfen nicht in einer Pressemitteilung, im Internet oder im Pfarrblatt genannt werden, es sei denn, sie haben ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben.

Nein. Entlassene oder ausgeschiedene Mitarbeiter dürfen nicht in einer Pressemitteilung, im Internet oder im Pfarrblatt genannt werden, es sei denn, sie haben ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben.