Die Versammlung der kkK verabschiedete ihr Budget für 2025
Veröffentlicht am16 Dezember 2024
Die Versammlung der Kantonalkirchlichen Körperschaft (kkK) hat am Samstag, 14. Dezember 2024, das Budget 2025 verabschiedet und den vom Exekutivrat vorgelegten ersten Fünfjahres-Finanzplan für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur Kenntnis genommen. Dieser Plan folgt auf das „Mandat zur Reform der Ausgabenbremse“, das an der Sitzung vom 15. Juni dieses Jahres verabschiedet wurde, und trägt dazu bei, die Verwaltung der Finanzen der Katholischen Kirche des Kantons Freiburg langfristig zu verbessern.
Zu Beginn der Sitzung wies der Präsident der Versammlung, Bernhard Altermatt, auf die privilegierte Stellung der katholischen Kirche hin, die (wie insbesondere auch die reformierte Kirche) von der Erhebung der Kirchensteuer aufgrund der geltenden Gesetzgebung profitiert. Dies stelle eine umso grössere Verpflichtung dar, so Altermatt: „Nur durch eine verantwortungsvolle und sorgfältige Finanzverwaltung kann die Kirche auf Dauer solidarisch sein und ihre subsidiäre Funktion an der Seite des Staates und der Zivilgesellschaft erfüllen, um den Bedürfnissen der am meisten Benachteiligten gerecht zu werden.“
Die Versammlung der kkK vom 14. Dezember war geprägt vom Willen, in einem angespannten finanziellen Umfeld gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans in der vom Exekutivrat vorgeschlagenen Form entspricht nicht nur den Anforderungen, die der gesetzliche Rahmen (Statut und Beschlüsse der Versammlung) stellt, sondern auch der Notwendigkeit, Kompromisse zwischen allen Beteiligten zu finden, d.h. zwischen der kkK und den in der Versammlung vertretenen Pfarreien, Seelsorgeeinheiten und Körperschaften, aber auch mit dem Bistum und dritten Partnern. Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage im Kanton Freiburg, der die Kirchensteuer an die Kantonssteuer koppelt (siehe Kasten unten), mussten alle Parteien Anstrengungen unternehmen und Kürzungen und Einsparungen zustimmen, wenn auch insgesamt in bescheidenem Umfang.
So wurde das Budget der kkK für 2025 von über CHF 29 Millionen im Vergleich zu 2024 um CHF 362’000 gekürzt, was einer Beitragsreduktion von CHF 3’400 pro Pfarrei entspricht. Im Gegenzug stimmten die Pfarreien gemäss einem am vergangenen Samstag bestätigten Beschluss zu, 90% der Quellensteuer an die kkK abzuführen. Zudem stimmten die Delegierten zu, den Satz der Ausgabenbremse von den satzungsgemässen 15% auf 16,34% anzuheben. Das Bistum musste auf die zur Abstimmung gestellte Erhöhung der Transfers um CHF 100’000 verzichten, nachdem ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht worden war. Schliesslich legte der Exekutivrat seinen ersten Fünfjahres-Finanzplan vor, der die solide Finanzverwaltung der kkK langfristig stärken soll.
Ein Finanzplan als mehrjähriges Managementinstrument
Marc Joye, Leiter des Dikasteriums Finanzen, erklärte: „Dieser erste Fünfjahresplan ist nicht perfekt, aber er liefert zum ersten Mal verlässliche Informationen über die Höhe der Beiträge der Pfarrei für die nächsten fünf Jahren. Dieser Fünfjahresplan ersetzt erstens das unbefriedigende Konzept der Ausgabenbremse, ermöglicht zweitens den Pfarreien eine bessere Finanzplanung und verankert drittens langfristig eine grössere Transparenz “. Er betrifft im Wesentlichen die kategoriale, also überpfarreiliche Seelsorge, die Gegenstand der Grundbeiträge der Pfarreien ist, und nicht die territoriale Seelsorge, die direkt von den Pfarreien abhängt (siehe Kasten unten).
Der Fünfjahresplan ermöglicht eine bessere Finanzplanung
Mit diesem Fünfjahresplan zeigt der Exekutivrat seinen Willen, in einer angespannten finanziellen Situation weitere Erhöhungen der Beiträge der Pfarreien zu vermeiden. Dieses ehrgeizige Ziel ist nicht ohne Opfer zu erreichen. So möchte die kkK schrittweise die Vorhaben mit den verfügbaren Mitteln in Einklang bringen, ohne jedoch Entlassungen vorzunehmen oder die Budgets für die Selbsthilfe und für das soziale Engagement substanziell zu kürzen. Sowohl der Exekutivrat als auch die Vertreterinnen der Diözesanbehörde stellen fest, dass es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu finden. Sie sind sich der Notwendigkeit bewusst, die Attraktivität insbesondere des Berufs des Seelsorgers/der Seelsorgerin durch Massnahmen in den Bereichen Ausbildung, Aufgabenbereich, Image und Arbeitsbedingungen zu erhöhen.
Zu den Fragen, die durch die Fünfjahresplanung aufgeworfen wurden, gehörte auch die von der Delegierten Bettina Gruber, die sich nach einem möglichen Personalabbau auf der Ebene der kategorialen Seelsorge und nach der Abschaffung der automatischen Stufen erkundigte. In einer ersten Antwort betonte Marc Joye, dass die Aufgabenverteilung zwischen der kategorialen und der territorialen Seelsorge tatsächlich überdacht werden müsse: „In Zusammenarbeit mit der Personalkommission werden wir die Situation in jedem Bereich beurteilen und die beste Lösung finden müssen.“
Ein ausgeglichenes und leicht reduziertes Budget 2025
Das Budget 2025 ist neben der schwierigen konjunkturellen Lage auch eine Antwort auf die Forderung der Pfarreien, die Ausgaben zu reduzieren. Laut Marc Joye „legt der Exekutivrat ein nüchternes und sparsames Budget vor, ohne jedoch ein Sparbudget vorzuschlagen“. Es wurden Kürzungen vorgenommen, darunter insbesondere eine Verringerung der Lohnsumme, aber auch eine Senkung der Betriebskosten und der damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus wurden die Zuwendungen, die die kkK an karitative Vereinigungen zahlt, entsprechend den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gekürzt, unter anderem wurde der Beitrag an Caritas Freiburg von CHF 220’000 auf CHF 200’000 reduziert. Der Leiter des Finanzressort betonte, dass der kkK einfach nicht mehr die gleichen Summen zur Verfügung stünden wie in der Vergangenheit. Sie erhalte die finanziellen Mittel von den Pfarreien.
Wir rufen die Pfarreien auf, ihre eigenen Spenden an die Hilfswerke zu intensivieren.
Moderate Erhöhung der Unterstützung für das Bistum
Der Budgetantrag 2025 des Bistums konnte nicht vollständig erfüllt werden. Laut dem Bericht des Exekutivrats belief sich der Antrag auf über CHF 750’000, musste aber angesichts der schwierigen Finanzlage auf CHF 700’000 festgesetzt werden. Der Exekutivrat erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der budgetierte Betrag immerhin um CHF 34’000 höher sei als im Jahr 2024 .
Für Generalvikar Jean-Claude Dunand, der als Gast an der Versammlung vom vergangenen Samstag teilnahm, ist dieser Mangel an Mitteln für das Bistum bedauerlich: „Wir brauchen Mittel, um der Kirche in der Öffentlichkeit wieder ein gutes Image zu verleihen. Wir müssen investieren, um unserem Gebäude aus lebendigen Steinen wieder Schönheit zu verleihen.“
Jean-Claude Dunand, Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
Die Versammlung lehnte den Antrag von Herrn Canevascini ab, den Beitrag an die RKZ (Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz) um CHF 100’000 zu kürzen und dafür den Bistumsbeitrag um den gleichen Betrag zu erhöhen.
Zur Erinnerung
Gemäss dem Freiburger Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat sind Personen, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, verpflichtet, eine Kirchensteuer zu zahlen.Diese Steuer wird zugunsten der territorialen Pfarrei erhoben, die diese Einnahmen für den Unterhalt der Gotteshäuser und die Entlohnung des örtlichen Personals verwenden kann.Ein Teil der Steuer wird an die Katholische Kirchliche Körperschaft des Kantons Freiburg (kkK) weitergeleitet, die für die überpfarrlichen Aufgaben und die Bezahlung des pastoralen Personals, der Priester und Laien im Dienst der Katholischen Kirche Freiburg, zuständig ist.Die Höhe der Kirchensteuer wird in Prozenten der entsprechenden einfachen Kantonssteuer festgesetzt, bis zu einem Höchstsatz von 10% für juristischen Personen und 20% für natürliche Personen.Sie hängt somit von der konjunkturellen Entwicklung der Steuern auf kantonaler Ebene ab.
Während der Versammlung wurden zwei neue Delegierte vereidigt. Es handelt sich um die Herren Marc Corminboeuf (rechts) und Jean-Marc Schorderet (links).
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