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Veröffentlicht am13 Dezember 2022
Die Delegierten der kkK genehmigten am 10. Dezember 2022 in Freiburg das Budget für 2023. Um dieses tragfähig zu machen, stimmten sie nach kontroverser Diskussion unter anderem einer Erhöhung des Ausgabenbremssatzes zu.
Das Budget für das Jahr 2023 wurde von der katholischen kirchlichen Körperschaft genehmigt – aber die Luft wird dünner
„Heute stehen wir an einem Wendepunkt. Beide versuchen wir neue Wege einzuschlagen, ohne das Bisherige, das Bewährte einfach über Bord zu werfen.“, betonten Marianne PohlHenzen, bischöfliche Delegierte, und Céline Ruffieux, Beauftragte des Bischofs, zu Beginn der Versammlung der kantonalen kirchlichen Körperschaft (kkK).
Das Budget 2023 mit einem Aufwand von rund 13 Millionen Franken übersteigt die im Statut vorgesehene Ausgabenbremse um 1%. Daher stellte der Exekutivrat den Antrag, den Satz für ein Jahr auf 13,5% zu erhöhen. Trotz starkem Widerstand der Vertreter der Pfarreien im Saanebezirk stimmten die Delegierten dieser Erhöhung zu. Gérald Telley, Mitglied des Exekutivrats und zuständig für Finanzen, hatte aufgrund einer Analyse der Pfarreifinanzen darauf hingewiesen, dass diese über genügend Mittel verfügen, um die Erhöhung der Ausgabenbremse stemmen zu können. Tatsächlich sind die Rückstellungen und Reserven der Pfarreien in vier Jahren um 21 Millionen gestiegen. Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Jean-Pierre Jaquet, teilte mit, dass die Kommission diese Erhöhung der Ausgabenbremse befürworte. Die Mehrheit der Kommission habe erkannt, dass die zusätzlichen Anstrengungen, die von den Pfarreien verlangt werden, gerechtfertigt sind. Der Präsident der Versammlung, Walter Buchs, ist entschieden der Meinung, dass ein weiterer Schritt im nächsten Jahr unternommen werden muss, um am Ball zu bleiben und unterstrich: «Wir hoffen sehr, dass alle am gleichen Strick ziehen – und in die gleiche Richtung».
Grosse Unterschiede bei den Löhnen
Die Ecoplan AG hat für die katholische Kirche im Kanton Freiburg eine vergleichende Analyse zum Thema Gehalt erstellt. David Neuhaus, neuer Generalsekretär der kkK, präsentierte die Ergebnisse. Es wurden die Löhne in verschiedenen Kantonen untersucht. Genauer gesagt, jeweils das Bruttogehalt eines Seelsorgenden und das eines Priesters zum Anstellungsbeginn und zum Karriereende. Tatsache ist, das das Lohnniveau im Kanton Freiburg um elf Prozent tiefer als in anderen Kantonen ist. Alle anderen Kantone bezahlen einen 13. Monatslohn. Mit einem Teuerungsausgleich von drei Prozent will die Versammlung einen Motivationsverlust für die Seelsorgenden und das Abwandern in die Nachbarkantone verhindern.
Die Gehälter der Seelsorgenden müssen überprüft werden, da sie nicht mehr einer angemessenen Wertschätzung der Kompetenzen entsprechen.
„Die Gehälter der Seelsorgenden müssen überprüft werden, da sie nicht mehr einer angemessenen Wertschätzung der Kompetenzen entsprechen“, stellten Céline Ruffieux und Marianne Pohl-Henzen fest. Sie zeigten drei Hauptthemen auf, um das Budget für 2023 in der Freiburger Kirche zu verankern: Durch eine vermehrte Zusammenarbeit sollen auf diözesaner, kantonaler und schweizweiter Ebene Synergien genutzt werden, indem Ressourcen und Kompetenzen geteilt werden.
Sorgen bereitet die Zukunft der territorialen Seelsorge. Kirchenaustritte müssen mit innovativen Lösungen abgefedert werden, um die Zukunft der einzelnen Pfarreien zu stabilisieren. Dafür braucht es beispielsweise Gemeinschaftsevents zur Stärkung der Identität. Zündende Ideen braucht es auch im Personalwesen. Die katholische Kirche im Kanton Freiburg steht in puncto Personal vor der Überalterung. In fünf Jahren wird ein Drittel der Seelsorgenden pensioniert sein. In zehn Jahren wird bereits die Hälfte aller Seelsorgenden in
Rente sein.
Budgetverabschiedung bei der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger
Die Delegierten der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger (KBP) genehmigten am Samstag einstimmig auch den Voranschlag für das Jahr 2023. Exekutivrätin Yvonne Stempfel
informierte über einen Ertragsüberschuss von rund 1000 Franken, bei einem Gesamtbudget
von über 14 Millionen. Wie bei den von der kkK bezahlten Seelsorgenden wurde auch bei den von der KBP bezahlten Seelsorgenden im nächsten Jahr keine Gehaltsstufe gewährt. Unter Berücksichtigung des erheblichen Anstiegs der Lebenshaltungskosten wurde ihnen jedoch eine lineare Gehaltserhöhung von 3 % genehmigt.
Wahlen
Robert Eugster, Präsident der Kommission für Rechtsfragen freut sich über die Wahl drei neuer Delegierter: Frau Sarah Corpataux, Vertreterin der Pfarreien des Wahlkreises 05, als Ersatz von Herr Patrick Blanc; Frau Geneviève Kaninda, Delegiertin der Laienseelsorger, als Ersatz von Frau Marie-Jeanne Waber und Herr David Reichmuth, Delegierter der kirchlichen Verbände und der anerkannten Bewegungen, als Ersatz von Frau Jasmin Maggetti. Die neuen Delegierten wurden vereidigt.
Vereinbarung über Seelsorgestellen
Die Delegierten der kkK und der KBP stimmten der Änderung der Vereinbarung über die Seelsorgestellen zu. Als Vertreterin der Personalkommission ergriff Frau Bettina Gruber das Wort und unterstrich die Anstrengungen, die gleichzeitig mit dem Systemwechsel für die kirchlichen Mitarbeitenden unternommen werden müssten, damit der Personalmangel behoben werden kann. Dass die kantonale Körperschaft zur Anstellungsbehörde für alle Seelsorgenden wird, war seit mehreren Jahren der Wunsch der Diözesanbehörde, analog zu den drei anderen Kantonen der Diözese.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Präsidenten des Exekutivrates: Patrick Mayor oder an den Präsidenten der Versammlung: Walter Buchs